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Beurkundungen
und Beglaubigungen können bei uns jederzeit zu den Kanzleiöffnungszeiten
durchgeführt werden. Die Fertigstellung am selben Tag können
wir jedoch nur für Beglaubigungen zusagen, die bis 16.30 Uhr
beantragt werden.
Außerdem haben sie bei uns die Möglichkeit der Firmenbuch-
und Grundbucheinsicht. Wir bieten jedoch noch eine Reihe von
anderen Dienstleistungen, wie die Abwicklung von Treuhandschaften
über die Notarentreuhandbank
und die Registrierung von Urkunden im digitalen Urkundenarchiv.
Auch für die Protokollierung von tatsächlichen Vorgängen unter
notarieller Aufsicht (Verlosungen etc.) stehen wir Ihnen gerne
zur Verfügung.
Sollten
Sie noch Fragen haben, klicken sie hier.
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