Beurkundungen und Beglaubigungen können bei uns jederzeit zu den Kanzleiöffnungszeiten durchgeführt werden. Die Fertigstellung am selben Tag können wir jedoch nur für Beglaubigungen zusagen, die bis 16.30 Uhr beantragt werden.
Außerdem haben sie bei uns die Möglichkeit der Firmenbuch- und Grundbucheinsicht. Wir bieten jedoch noch eine Reihe von anderen Dienstleistungen, wie die Abwicklung von Treuhandschaften über die Notarentreuhandbank und die Registrierung von Urkunden im digitalen Urkundenarchiv. Auch für die Protokollierung von tatsächlichen Vorgängen unter notarieller Aufsicht (Verlosungen etc.) stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Sollten Sie noch Fragen haben, klicken sie hier.

   
   
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