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Um
im Falle Ihres Ablebens über die Aufteilung Ihres Vermögens
Verfügungen zu treffen kann ein Testament notwendig sein.
Beim Notar errichtete und hinterlegte Testamente werden im
Zentralen Testamentsregister des Notariates registriert. Damit
ist sichergestellt, dass im Falle ihres Ablebens diese letztwillige
Verfügung jedenfalls im Verlassenschaftsverfahren aufgefunden,
beachtet und der Verlassenschaftsabhandlung zu Grunde gelegt
wird. Aber neben einem Testament gibt es noch die Möglichkeiten
Vereinbarungen zu treffen, die eine geordnete Nachlassregelung
entsprechend Ihrem Willen erleichtern. Wir beraten Sie gerne
bei der Durchführung Ihrer Anordnungen.
Sollten
Sie noch Fragen haben, klicken sie hier.
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