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Der
Tod eines Menschen ist leider nicht nur mit großer Trauer,
sondern auch mit einem nicht unerheblichen bürokratischen
Aufwand verbunden. Aufgrund des Gesetzes werden die gerichtlichen
Verlassenschaftsverfahren von den Notaren als Gerichtskommissären
durchgeführt. Im Rahmen dieses Gerichtsauftrages bemühen wir
uns, Sie möglichst einfach, ohne Belastung (psychisch und
finanziell) und steuerlich günstig durch dieses Verfahren
zu leiten.
Sollen wir auch ein Verlassenschaftsverfahren für Sie durchführen,
in welchem wir nicht zum Gerichtskommissär bestellt wurden,
so stehen wir Ihnen natürlich ebenfalls jederzeit zur Verfügung.
Sollten
Sie noch Fragen haben, klicken sie hier.
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