Dr. Martin Roch
Mag. Andrea Weimann

Wichtige Information

Die adaptierten Maßnahmen der Regierung gegen die Verbreitung von COVID 19 haben wir wie folgt umgesetzt:
Um Wartezeiten außerhalb unserer Kanzleiräumlichkeiten zu vermeiden sind Termine und BEGLAUBIGUNGEN ausschließlich nch vorheriger telefonischer Vereinbarung möglich. Auch in unserer Kanzlei ist das Tragen einer FFP2 Maske zu Ihrem und unserem Schutz verpflichtend.

Wir danken für Ihr Verständnis

Öffentliche Notare

Franz Schubert Straße 2a/5, A-2320 Schwechat
Tel. +43 1 707 13 40 | Fax +43 1 707 13 40-50
E-Mail: office@1anotar.at

Allgemeine Rechtsberatung / Grundverkehr
Unternehmens- Gewerbe- & Firmenrecht
Testamente & letztwillige Verfügungen
Verlassenschaften & Familienrecht
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Kaufvertrag | Treuhandschaft
Schenkung | Übergabe

Alle Informationen über die Abwicklung von Kaufverträgen und
Treuhandschaften finden Sie hier.

Testament und Verlassenschaften

Beglaubigungen, Beurkundungen uvm.

Neben Beglaubigungen & Beurkundungen haben Sie auch die Möglichkeit
Einsicht in Firmen- und Grundbuch zu erhalten.
Informationen darüber finden Sie hier.

Der Notar ist vom Gesetz dazu verpflichtet, unparteiisch und
objektiv zu sein und genießt öffentlichen Glauben.

Je sensibler ein Thema, desto wertvoller der Notar.

Allgemeine Rechtsberatung

Mit welchem rechtlichen Problem Sie auch immer konfrontiert sind, wir stehen Ihnen gerne mit einer allgemeinen Rechtsberatung zur Seite. Die erste Beratung beim Notar ist immer kostenlos.
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Grundverkehr

In sämtlichen Belangen des Grundverkehrs sind wir für Sie der kompetente Ansprechpartner. Sei es bei Kauf-, Miet-, Tausch- oder Schenkungsverträgen. Wir beraten Sie bezüglich der optimalen Durchführung.

Unternehmens- Gewerbe- & Firmenrecht

Mit welchem rechtlichen Problem Sie auch immer konfrontiert sind, wir stehen Ihnen gerne mit einer allgemeinen Rechtsberatung zur Verfügung. Die erste Beratung beim Notar ist immer kostenlos.

Testamente & letztwillige Verfügungen

Um im Falle Ihres Ablebens über die Aufteilung Ihres Vermögens Verfügungen zu treffen kann ein Testament notwendig sein. Beim Notar errichtete und hinterlegte Testamente werden im Zentralen Testamentsregister des Notariates registriert.

Verlassenschaften

Der Tod eines Menschen ist leider nicht nur mit großer Trauer, sondern auch mit einem nicht unerheblichen bürokratischen Aufwand verbunden. Aufgrund des Gesetzes werden die gerichtlichen Verlassenschaftsverfahren von den Notaren als Gerichtskommissären durchgeführt.

Familienrecht

Auch in wichtigen Themenbereichen des Familienrechtes ist der Notar Ihr Ansprechpartner -sei es bei der Errichtung von Eheverträgen, Vereinbarungen bei einvernehmlichen Scheidungen, von Verträgen über medizinisch unterstütze Fortpflanzungen oder bei Adoptionen.

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Wir freuen uns auf das Gespräch mit Ihnen!

Ihr Team von 1ANotar.

Kontakt

Gerne haben Sie hier die Möglichkeit uns über das Kontaktformular eine Nachricht zu hinterlassen. Telefonisch erreichen Sie uns von Montag bis Freitag von 08:30 bis 17:00 Uhr unter +43 1 707 13 40

Wir freuen uns von Ihnen zu hören!