Unternehmens- Gewerbe- & Firmenrecht

In den besten Händen.
Ihr Notariat Schwechat.

Unternehmens- Gewerbe- & Firmenrecht

Auf dem Gebiete des Firmenrechtes (wie nicht protokollierte oder protokollierte Einzelunternehmen), der Personengesellschaften (OG, KG, , typischen und atypischen Gesellschaften sowie Ges.m.b.H.&Co KG) und der Kapitalgesellschaften (Ges.m.b.H. und AG) sind wir Ihre Ansprechpartner.

Für Gründungen, Umgründungen, Verschmelzungen und Spaltungen, Abtretungen und Liquidationen sowie für die notwendige Protokollierung von Haupt- beziehungsweise Generalversammlungen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Da Umstrukturierungen in einem Unternehmen immer auch steuerliche Aspekte haben können, erhalten sie auch hier von uns beste Beratung. Für die anfallenden Gebühren und Verkehrsteuern sowie Kapitalverkehrsteuer verwenden wir den Service „Finanz Online“ um für eine schnelle steuerliche Erledigung Sorge zu tragen.

Sollten Sie ein Einzelunternehmen betreiben oder ein solches gründen wollen, stehen wir Ihnen auch dabei mit Rat und Tat zur Seite.

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Allgemeine Rechtsberatung

Mit welchem rechtlichen Problem Sie auch immer konfrontiert sind, wir stehen Ihnen gerne mit einer allgemeinen Rechtsberatung zur Seite. Die erste Beratung beim Notar ist immer kostenlos.
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Grundverkehr

In sämtlichen Belangen des Grundverkehrs sind wir für Sie der kompetente Ansprechpartner. Sei es bei Kauf-, Miet-, Tausch- oder Schenkungsverträgen. Wir beraten Sie bezüglich der optimalen Durchführung.

Unternehmens- Gewerbe- & Firmenrecht

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Testamente & letztwillige Verfügungen

Um im Falle Ihres Ablebens über die Aufteilung Ihres Vermögens Verfügungen zu treffen kann ein Testament notwendig sein. Beim Notar errichtete und hinterlegte Testamente werden im Zentralen Testamentsregister des Notariates registriert.

Verlassenschaften

Der Tod eines Menschen ist leider nicht nur mit großer Trauer, sondern auch mit einem nicht unerheblichen bürokratischen Aufwand verbunden. Aufgrund des Gesetzes werden die gerichtlichen Verlassenschaftsverfahren von den Notaren als Gerichtskommissären durchgeführt.

Familienrecht

Auch in wichtigen Themenbereichen des Familienrechtes ist der Notar Ihr Ansprechpartner -sei es bei der Errichtung von Eheverträgen, Vereinbarungen bei einvernehmlichen Scheidungen, von Verträgen über medizinisch unterstütze Fortpflanzungen oder bei Adoptionen.

Andere notarielle Dienstleistungen

Beurkundungen und Beglaubigungen können bei uns jederzeit zu den Kanzleiöffnungszeiten durchgeführt werden. Die Fertigstellung am selben Tag können wir jedoch nur für Beglaubigungen zusagen, die bis 16.30 Uhr beantragt werden. Außerdem haben sie bei uns die Möglichkeit der Firmenbuch- und Grundbucheinsicht.

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